Darfst du in die private Krankenversicherung?
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Private Krankenversicherung: Wer darf wechseln?
Angestellte dürfen in die PKV, wenn ihr Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 77.400 € im Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig vom Einkommen die freie Wahl. Beamte bekommen vom Dienstherrn Beihilfe, meist 50 % oder mehr der Krankheitskosten. Die PKV versichert dann nur den Rest, deshalb ist sie für Beamte meist die naheliegende Wahl.
Was du vor dem Wechsel wissen solltest
- Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen.
- Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen brauchen jeweils einen eigenen Vertrag.
- Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist begrenzt, ab 55 Jahren meist ausgeschlossen.
- Beim Antrag gibt es eine Gesundheitsprüfung. Ehrliche Angaben sind Pflicht.
Studenten
Studenten können sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Pflicht befreien lassen. Die Entscheidung gilt dann für das ganze Studium. Das lohnt sich vor allem, wenn später eine Beamtenlaufbahn geplant ist.
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.